Darunter bezeichnet man alle sperrigen Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts auch nach einer Zerlegung nicht in die öffentlichen Mülltonnen gefüllt werden können. Sie fallen bei Entrümpelungsaktionen, Umzug oder Wohnungsauflösungen an.
In unsere Container dürfen Sie außer Kühlschränken und Bildschirmgeräten alle Formen von alten Elektrogeräten füllen, z. B Herde oder Waschmaschinen, aber auch Altreifen.
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