Energiepreis Schock

Einführung einer Preisgleitklausel für Energie

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

selten zuvor mussten sich Entsorgungs- und Logistikunternehmen schlagartig solch steigenden Energiekosten stellen wie in den letzten Wochen. Der Energiepreisschock führt zu Existenz gefährdenden Mehrbelastung.

Daher müssen wir zu unserem seit Jahren bewährten Modell der Dieselpreisanpassung für Transportleistungen nun auch bei den Entsorgungspreisen den steigenden Energiekosten Rechnung tragen.

Speziell bei der Weiterverarbeitung (Zerkleinern, Sieben, usw.) der zu entsorgenden Materialien besteht ein sehr hoher Diesel und Energiebedarf. Sind die Abfälle weiterverarbeitet, müssen diese an Ihren finalen Bestimmungsort transportiert werden. Auch bei diesen nachgelagerten Transporten entstehen erhebliche Mehrkosten.

Wir möchten gemeinsam mit unseren Kunden, unserer Gesellschaft die Energiekrise bewältigen. Daher haben wir uns dazu entschieden auch in diesem Bereich auf unser bewährtes Floater-Modell zu setzen und nicht einer pauschalen „Preistreiberei“ zu folgen. Im Rahmen unseres Floater-Modells wird bei sinkenden Energiekosten der „Energiekostenzuschlag“ sinken und bei dem Ausgangsniveau „0“ betragen.

Wir werden die Energiekostenzulage monatlich auf unserer Homepage mit der bewährten Dieselpreisanpassung veröffentlichen. Auf unserer Homepage finden Sie auch die Berechnungsmodelle. Diese basieren auf den Dieselpreisentwicklungen, die das statistische Bundesamt bei Großverbrauchern erhebt und in Zeitreihen veröffentlicht. Den Berechnungsmodellen liegt der jeweilige Energiekostenanteil zu Grunde.

Vielen dank für Ihr Verständnis!

Gemeinsam werden wir auch diese Krise meistern!

Infos zur Dieselpreisanpassung und Energiekostenanpassung

Weitere Informationen zur Dieselpreisanpassung und Energiekostenzuschlag entnehmen Sie bitte den folgenden PDF`s.

Informationen Dieselpreisanpassung
Download (PDF, 15 KB)

Informationen Energiekostenzuschlag
Download (PDF, 15 KB)